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Information
gemäss dem Fernabsatzgesetz
Mit Wirkung zum 1.7.2000 tritt das
Fernabsatzgesetz
in Kraft, das die Rechte des Verbrauchers im Rahmen
von getätigten Käufen stärkt. Davon sind,
abgesehKäufe eines privaten Endkunden au§erhalb eines
Ladengeschäfts betroffen.
Zusammenfassend ergibt sich für
unsere Lieferung von Büchern und zugehörigen
Dienstleistungen der folgende wesentliche Inhalt des
Fernabsatzgesetzes für Sie:
- Sie haben ein unbedingtes
Widerrufs- und Rückgaberecht für bestellte Waren
von 2 Wochen ab Erhalt der
Lieferung. Sie können in dieser Zeit die Waren auf
Kosten des Lieferanten zurücksenden.
- Werden Sie vom Lieferanten nicht
ordnungsgemäß im Sinne des Fernabsatzgesetzes zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses/Lieferung über
seine Firma (Anschrift, Rechtsform, Vertretung),
die Produkte, Kosten und evtl. Nebenkosten sowie
Ihre Rechte aus dem Fernabsatzgesetzes informiert,
verlängert sich Ihr Widerrufs- und Rückgaberecht
auf einen Zeitraum von max. 4 Monaten.
- Das Widerrufs- und Rückgaberecht
besteht u.a. nicht(!) bei Lieferung von
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder
von Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden
sind! (§ 3, Absatz 2,
Ziffer 2 FernAG)
Den vollständigen Text des § 3
Fernabsatzgesetz (Widerrufsrecht, Rückgaberecht)
finden Sie im Folgenden:
Fernabsatzgesetz § 3
Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach §
361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. ie
Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1
Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs icht vor
Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs.
3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor
dem Tag ihres Eingangs beim Empfängerbei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung
und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des
Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf
keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und
kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger
zur Verfügung gestellt werden.ockquote>
Das Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von
Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang
beim Empfänger und
2. bei
Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate
nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer
mit der Ausführung der Dienstleistung mit
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder der
Verbraucher diese selbst veranlasst
hat.
(2)
Das Widerrufsrecht
besteht mangels anderer
Vereinbarung und unbeschadet anderer
gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum
überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio-
oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind,
3. zur Lieferung von
Zeitungen, Zeitschriften und
Illustrierten, 4. zur Erbringung von
Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
oder
5. die in der Form von
Versteigerungen (§156 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs) geschlossen werden.
(3) Anstelle des
Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für
Verträge über die Lieferung von Waren ein
Rückgaberecht nach §361b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2
und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.
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